MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

Bewerbungsaufruf zur Bezeichnung von Beratern für das Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik 

 

 

1. Rechtsgrundlagen

Vorliegender Bewerbungsaufruf geschieht in Anwendung von Kapitel VIIquinquies, Besondere Bestimmungen für förderpädagogischen Berater in einer Fördergrund- und sekundarschule, des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes.

 

Personenbezeichnungen in diesem Bewerbungsaufruf gelten für beide Geschlechter.

 

2. Zu besetzende Stellen

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind 2 Stellen (38/38),1 Stelle 19/38 und eine Stelle 6/38 im Amt eines förderpädagogischen Beraters im Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik, Monschauer Straße 26, 4700 Eupen zu vergeben. Für dieses Amt gilt der vorliegende Bewerbungsaufruf.

 

3. Zulassungsbedingungen

Gemäß Artikel 91quater des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 gelten folgende Zulassungsbedingungen für dieses Amt:

 

Eine Person darf dieses Amt bekleiden, wenn sie:

 

1. eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

 

a) Bürger der Europäischen Union oder Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist im Sinne von Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens. Die Regierung kann eine Abweichung von dieser Bedingung gewähren;

 

b) den Status als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger laut den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern besitzt;

 

c) die Rechtsstellung als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus laut den Bestimmungen desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;

 

d) den Aufenthaltstitel in Anwendung der Artikel 61/2 bis 61/5 desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;

 

2. mindestens über ein Diplom des Hochschulwesens des ersten Grades verfügt;

3. die Bewerbung in der Form und in der Frist eingereicht hat, die im Aufruf an die Bewerber festgesetzt sind;

4. die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt;

5. den Milizgesetzen genügt;

6. Artikel 10 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen entspricht, d.h. die deutsche Sprache gründlich beherrscht. Der Nachweis der sprachlichen Kenntnisse erfolgt gemäß Artikel 26 desselben Dekretes vom 19. April 2004.

 

5. Einreichen der Bewerbungen: Form und Frist

 

Die Bewerbungen sind per Einschreiben bis zum 30.Juni 2017 an folgende Adresse zu richten:

 

Zentrum für Förderpädagogik

Kompetenzzentrum

Frau Christiane Feldmann

Monschauer Straße 26

4700 Eupen    

Tel. +32 (0) 87 32 93 39

E-Mail: kompetenzzentrum@zfp.be

 

 

Die Bewerber erbringen in ihrer Bewerbung die Nachweise der Zulassungsbedingungen gemäß Punkt 3. Gemäß Punkt 4 dokumentieren die Bewerber in einem Motivationsschreiben, dass sie über das erforderliche Profil des Beraters verfügen.

 

Die nach dem vorgenannten Datum eingereichten Bewerbungen und solche, die nicht nach den Vorgaben dieses Bewerbungsaufrufes zusammengestellt sind, werden nicht berücksichtigt.