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Vorliegender Bewerbungsaufruf geschieht in Anwendung von Kapitel VIIquinquies, Besondere Bestimmungen für förderpädagogische Berater in einer Fördergrund- und sekundarschule, des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens.
Personenbezeichnungen in diesem Bewerbungsaufruf gelten für beide Geschlechter.
Ab dem 1. September 2022 ist 1 Stelle (38/38) im Amt des förderpädagogischen Beraters für die Time Out-Einrichtung des Zentrums für Förderpädagogik (Schwerpunkt schulische Lernbegleitung), Monschauer Straße 26, 4700 Eupen, im Rahmen einer Bezeichnung auf unbestimmte Dauer zu vergeben. Für dieses Amt gilt der vorliegende Bewerbungsaufruf.
Gemäß Artikel 91quater des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 gelten folgende Zulassungsbedingungen für dieses Amt:
Eine Person darf dieses Amt bekleiden, wenn sie:
1. eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) Bürger der Europäischen Union oder Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist im Sinne von Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens. Die Regierung kann eine Abweichung von dieser Bedingung gewähren;
b) den Status als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger laut den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern besitzt;
c) die Rechtsstellung als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus laut den Bestimmungen desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;
d) den Aufenthaltstitel in Anwendung der Artikel 61/2 bis 61/5 desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;
2. mindestens über ein Diplom des Hochschulwesens des ersten Grades verfügt;
3. die Bewerbung in der Form und in der Frist eingereicht hat, die im Aufruf an die Bewerber festgesetzt sind;
4. die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt;
5. den Milizgesetzen genügt;
6. Artikel 10 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen entspricht, d.h. die deutsche Sprache gründlich beherrscht. Der Nachweis der sprachlichen Kenntnisse erfolgt gemäß Artikel 26 desselben Dekretes vom 19. April 2004.
Gemäß Artikel 91viciesquater des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 legt der vorliegende Bewerbungsaufruf nachstehend das Profil des Beraters fest.
Förderpädagogischer Berater für die Time Out-Einrichtung (Schwerpunkt schulische Lernbegleitung)
Dieses Profil verlangt:
1. Bachelor oder Master in mind. einer der folgenden Fachrichtungen: Lehramt Primarschule, Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialassistenz, Psychologie oder Psychologieassistenz;
2. Zusatzqualifikation(en) im Bereich Gestaltung oder Handwerk, angewandte Pädagogik, Lerncoaching, Lehrbefähigung oder anwendungsbezogene Psychologie.
Die Bewerber sollen sich insbesondere auszeichnen durch:
Als Berater in der Time Out-Einrichtung sind Sie zuständig für:
Die Bewerbungen sind per Einschreiben bis zum 29. Juni 2022 an folgende Adresse zu richten:
Frau Christiane Feldmann
Kompetenzzentrum des ZFP
Kaperberg 2-4
4700 Eupen
Tel. +32 (0) 490 44 80 04
E-Mail: christiane.feldmann@zfp.be
Die Bewerber erbringen in ihrer Bewerbung die Nachweise der Zulassungsbedingungen gemäß Punkt 3. Gemäß Punkt 4 dokumentieren die Bewerber in einem Motivationsschreiben, dass sie über das erforderliche Profil des Beraters verfügen. Vor diesem Hintergrund sind der Bewerbung mindestens folgende Unterlagen beizufügen:
Die nach dem vorgenannten Datum eingereichten Bewerbungen und solche, die nicht nach den Vorgaben dieses Bewerbungsaufrufes zusammengestellt sind, werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Time Out-Einrichtung erhalten Sie unter www.kompetenzzentrum-zfp.be.